Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Der Gesamtaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.

2. Der Abschluss des Gesamtaufnahmevertrags (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die Mautkeller Nürnberg GmbH behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

4. Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast zu den in der angebotenen/ vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Garantiebuchung vereinbart wurde, behält sich die Mautkeller Nürnberg GmbH das Recht vor, bestellte Funktionsräume anderweitig zu vergeben.

5. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf er vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung der Mautkeller Nürnberg GmbH.

6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Funktionsräume. Sollten vereinbarte Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die Mautkeller Nürnberg GmbH verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb der Mautkeller Nürnberg GmbH, soweit dies zumutbar ist, bereitzustellen.

7. Bei Um- bzw. Abbestellungen des Leistungsnehmers von Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

8. a) bis 30 Tage vor Veranstaltung: keine Kosten

b) 14 bis 29 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

c) 13 bis 28 Tage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

d) 6 bis 12 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

e) 5 bis 0 Tage vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

Die Mautkeller Nürnberg GmbH bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. Leistungen Dritter, die von der Mautkeller Nürnberg GmbH im Auftrag des Leistungsnehmers bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden, sind bei Abbestellung nach dem AGB des Dritten zu erstatten.

9. Ist der Leistungsnehmer/ Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

10. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es für die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Mautkeller Nürnberg GmbH. Verschweigt der Leistungsnehmer/ Besteller gegenüber der Mautkeller Nürnberg GmbH, dass es sich um eine politische Veranstaltung handelt, so ist die Mautkeller Nürnberg GmbH berechtigt, den Vertrag sofort zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7. zu berechnen.

11. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Leistungsnehmer/ Besteller abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Mautkeller Nürnberg GmbH zu gefährden droht, so kann die Mautkeller Nürnberg GmbH vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mautkeller Nürnberg GmbH über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Leistungsnehmer/ Besteller nicht hinreichend informiert worden ist.

12. Rechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug zahlbar.

13. Kreditkarten (AMEX, DINERS, EC, VISA) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch unter spezielle Rahmenabkommen

14. Überschreitet der Zeitraum wischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 3 Monate, so behält sich die Mautkeller Nürnberg GmbH das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuern gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers/Bestellers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich MWST.

15. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sämtliche

16. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17. Gerichtsstand ist Nürnberg.

18. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen, usw. ist weiterhin zu beachten:

a) Eine Änderung der Teilnehmerzahlen für ein gemeinsames Essen muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein; andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Teilnehmer in Rechnung gestellt.

b) Der Leistungsnehmer/ Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellte Speisen und Getränke.

c) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Mautkeller Nürnberg GmbH.

d) Für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

e) Anbringen von Dekorationsmaterialien oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Mautkeller Nürnberg GmbH nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars der Mautkeller Nürnberg GmbH, die bei Nutzung, Auf- und Abbau während der Veranstaltung durch Fremdeinwirkung Dritter verursacht wurden, haftet der Leistungsnehmer/Besteller ohne Verschuldensnachweis.

f) Störungen an vo n der Mautkeller Nürnberg GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, von der Mautkeller Nürnberg GmbH sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen behält sich die Mautkeller Nürnberg GmbH vor.

g) Kommunale Abgaben anlässlich der Veranstaltung, wie Vergnügungssteuer, Sperrstundenverlängerungen, GEMA- und GÜFA- Gebühren gehen zu Lasten des Leistungsnehmers/ Bestellers.

h) Folgende Funktionsraumbereitstellungskosten werden für Firmen bei Ausstellungen oder Tagungen von der Mautkeller Nürnberg GmbH pro Veranstaltungstag zugrunde gelegt:

Raum „Ratsherrn- Stube“:

800,00 € bei Ausstellungen
350,00 €  bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen

Raum „Rotbierkeller“:

1.500,00 € bei Ausstellungen
800,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen

Raum MAUTKELLER „exklusiv“:

25.000,00 € bei Ausstellungen
10.000,00 € bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Vorträgen

Bei Funktionsraumbereitstellungskosten gilt folgende Mietberechnungsgrundlage:

Funktionsraumbereitstellungskosten minus 10% des zur Veranstaltung getätigten Gesamtumsatzes aus GASTRONOMIE. Dieser Prozentsatz wird zur Ermittlung der Restmiete herangezogen.

i) Sonstige Kosten im Rahmen einer Veranstaltung:
Ab 23.00 Uhr wird von der Mautkeller Nürnberg GmbH bei Veranstaltungen eine Nacht- Servicefee- Pauschale von:

  • € 250,00 mit bis zu 60 Teilnehmer/ Gäste
  • € 400,00 von 61 mit bis 140 Teilnehmer/ Gäste
  • € 700,00 von über 140 Teilnehmer/ Gäste

pro angefangene Stunde erhoben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gemäß § 305 BGB als Vertragsbestandteil.

  1. Die hierbei vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) ist der Vertragsbestandteil, die die Mautkeller Nürnberg GmbH der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags
  2. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) ist immer Bestandteil des Vertrags, weil die Mautkeller Nürnberg GmbH bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist.
  3. Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit deren Erfordernissen im Voraus.

19. Bild- und Tonaufnahmen

a) Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind erwünscht und gestattet. Anschließende Veröffentlichung muss mit dem Betreiber abgestimmt werden. Diese Veröffentlichung kann vom Betreiber nicht genehmigt werden.

b) Für den Fall, dass während der Veranstaltung oder während des Gastronomiebetriebs Bild- und/oder Tonaufnahmen vom Betreiber oder von vom Betreiber autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung oder den Besuch des Gastronomiebetriebs damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen sowie für Werbezwecke des Betreibers ohne Anspruch auf Vergütung verwendet werden dürfen.

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Mautkeller Nürnberg
Hallplatz 2
90402 Nürnberg

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MO–MI: 16–23 Uhr
DO-SA: 12–23 Uhr
(warme Küche bis 22 Uhr)

An Sonn- und Feiertagen geschlossen.

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